Welche Fristen sind bei meinem Anliegen wichtig?
Unsere KI zeigt dir die typischen Fristen zu deinem Anliegen als Orientierung – sie im Blick zu behalten, bleibt deine eigene Verantwortung.
Schritt-für-Schritt
Beschreibe dein Anliegen im KI-Chat – unsere KI nennt dir die typischen Fristen, die dabei eine Rolle spielen (z. B. 14 Tage Widerrufsfrist).
Die genannten Fristen sind eine Orientierung, keine Einschätzung deines Einzelfalls durch einen Rechtsbeistand.
Du kannst zu deinem Fall eigene Notizen mit Datum anlegen, um den Überblick zu behalten.
Ob eine Frist in deinem Fall tatsächlich gilt und wann sie beginnt, klärst du selbst – oder du lässt es von einem Rechtsbeistand einschätzen.
Bei fristkritischen Anliegen weist dich unsere KI ausdrücklich darauf hin, dass ein Rechtsbeistand sinnvoll ist.
Weitere Informationen
Fristen entscheiden bei vielen Anliegen darüber, ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist. Unsere KI gibt dir dazu eine Orientierung.
Typische Fristen als Orientierung
- 14 Tage — Widerrufsfrist bei Online-Käufen
- 14 Tage — Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden
- 3 Jahre — Regelmäßige Verjährung bei Geldforderungen
- Individuell — je nach Vertrag und Anbieter
Wer die Fristen im Blick behält
Die Fristenkontrolle liegt bei dir. Simplyright überwacht keine Fristen und übernimmt keine Fristenverantwortung – das ist Aufgabe eines Rechtsbeistands.
Wenn es zeitkritisch wird
Bei fristkritischen Anliegen weist dich unsere KI darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsbeistands sinnvoll ist.
Häufige Fragen
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Was ist Simplyright Plus?
Plus ist unser umfassendster Plan: alle KI-Funktionen unbegrenzt, Premium-Vorlagen und Versand per E-Mail und bis zu 10 Einschreiben pro Monat inklusive. Auf Wunsch zieht unser Inkassounternehmen berechtigte Forderungen für dich ein.
Wo sehe ich den Status meines Falls?
Den aktuellen Status aller deiner Fälle findest du jederzeit unter 'Meine Fälle' mit detaillierter Timeline.
Was passiert, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Unsere KI zeigt dir die möglichen nächsten Schritte: Erinnerungsschreiben, Beschwerde bei Schlichtungsstellen und bei Bedarf der Hinweis auf einen Rechtsbeistand.